Montag, 27. April 2015

Rücklichtmontage unterm Sattel

Aktuell habe ich sechs komplette Räder, davon haben fünf eine komplette Lichtanlage mit Nabendynamo und entsprechenden Lampen. Finde ich einfach sehr praktisch, nie über den Ladezustand eines Akkus nachdenken, sondern "Licht einschalten" und fertig.

Und bei zwei dieser Räder hängt das Rücklicht jetzt am Sattel:


Die erste Variante besteht aus dem Rest einer Satteltaschenhalterung und einer Supernova Tail Light. Diese Lampe gab es mal in einer Version mit kurzem, abgewinkelten Montageblech, die wurde allerdings inzwischen aus dem Programm genommen. Dennoch konnte ich die Lampe sehr dezent unterm Sattel montieren und sie ist dort auch vor Beschädigungen sehr sicher.


Variante zwei ist etwas anders, ein TOPLIGHT mini von Busch&Müller hängt unter dem Brooks C17. Die Nieten mit dem Markenschildchen brachten mich auf die Idee, allerdings war noch ein kleines "Adapterblech" notwendig, das habe ich relativ grob aus einem Rest Trockenbauprofil geschnitten. Nicht wirklich elegant, aber auch hier hängt die Lampe schön hoch und ausserhalb von den üblichen Gefahrenzonen von Rücklichtern. 

Bin eigentlich überrascht, daß der Sattel bzw. der Platz da drunter so selten als Montageplatz ab Werk genutzt wird, sondern andere Orte bevorzugt werden. Vielleicht, weil dann eine mögliche Satteltasche  entweder die Lampe verdeckt oder sich gar nicht erst anbringen lässt...

Noch geschützter sind dann solche Orte, aber da leidet aus meiner Sicht zu sehr die Sichtbarkeit und eigentliche Funktion einer Rücklichtlampe

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Im Prinzip eine formschöne Idee :)

Die Funktionalität hängt aber von Sitzposition und Kleidung ab: Mit aufrechterer Haltung und längerem Pullover oder Jacke, die dann die Leuchte überdecken funktioniert's nicht.
Auch wenn ein Gepäckträger mit Trunkbag genutzt würde.

Für den Sportfahrer ohne Gepäck oder mit Rucksack und körperbetonter Radbekleidung aber eine elegante Lösung.

Noch ein rechtlicher Hinweis:
Nach StVZO ist diese Lösung nicht erlaubt, weil sich der Reflektor höher als 60 cm über der Fahrbahn befindet.

EW742 hat gesagt…

Hallo Anonym,

das mit der StVZO habe ich später auch gelesen, bin mir allerdings nicht sicher, ob auch alle Leuchten an Gepäckträgern die Höhe einhalten.

Danke
EW742